Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Zur praktischen Mindestausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse A gehören neben einer Grundausbildung auch 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten.
* Die oben genannten Angaben zur praktischen Mindestausbildung sind, ausgehend von keiner vorherigen Ausbildung, als geltend zu betrachten. Sollten Sie bereits eine Fahrerausbildung erworben haben, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder per E- Mail.
Termine für die geplanten Unterrichte kannst Du sehr gerne in unseren Büros erfragen!
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Sollten sie noch Fragen offen geblieben sein, so stehen wir ihnen gerne persönlich während unseren Öffnungszeiten oder per Telefon zur Verfügung:
First Point Fahrschule
Jens Wrigge
Königstraße 2225709 Marne
Telefon 04851 / 2014
&
Brunsbütteler Straße 25
25541 Brunsbüttel
Telefon 04852 / 77 66
Telefax 04852 52 93 52
Mobil 0171/3661046
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Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Der Führerschein Klasse B, allgemein bekannt als “Pkw-Führerschein”, umfasst Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Krafträder). Das heißt, auch LKW, Kleintransporter, Wohnmobil, sowie Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgastplätzen dürfen mit diesem Schein gefahren werden.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, es sei denn, man begehrt den Führerschein schon mit 17, dann nennt man diesen „Begleitetes Fahren mit 17“. Der Führerschein mit 17 kann also bundesweit erworben werden, gilt jedoch dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Begleitung einer in der mitzuführenden Prüfbescheinigung eingetragenen Person.
Für den Führerschein Klasse B ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff” sowie zwei weiteren klassenspezifischen Lektionen “Klasse B”
Welche praktische Mindestausbildung muss ich absolvieren?*
Für die Ausbildung der Klasse B müssen mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten absolviert werden.
* Die oben genannten Angaben zur praktischen Mindestausbildung sind, ausgehend von keiner vorherigen Ausbildung, als geltend zu betrachten. Sollten Sie bereits eine Fahrerausbildung erworben haben, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder per E- Mail.
Fahrzeugkombinationen die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht überschreitet.
Keine theoretischen Lektionen nur eine Praktische Prüfung
Fahrzeugkombinationen die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Keine theoretischen Lektionen nur eine Praktische Prüfung
Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse C1 führen?
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse C führen?
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse C1E führen?
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse CE führen?
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?
Als partnerschaftlicher Allround-Dienstleister bieten wir ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsangebot für Kraftfahrer. Das Angebot wird durch die Führerscheinausbildung in unseren Fahrschulen ergänzt.
Die Fahrschulen Passarge & Wrigge sind anerkannte Ausbildungsstätten nach §7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), anerkannte Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutschulungen.
Unsere Dienstleistungspalette im Bereich der Kraftfahrer Aus- und Weiterbildung umfasst unter anderem:
Unsere Berufskraftfahrerweiterbildung gliedert sich in 7 Weiterbildungsmodule, die wir gerne auf Wunsch nach Ihren Bedürfnissen modifizieren:
Ziel unseres Fahrsicherheitstrainings ist es, die Teilnehmer für kritische Situationen im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Aber nicht nur dem Fahrer bringt das Training Nutzen und Sicherheit. Haftpflicht- und Kaskoschäden nehmen ab und führen zu einer Kosteneinsparung bei den Versicherungsprämien.
Für den Lkwfahrer heißt das, künftig müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch die Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und darüber hinaus durch die Weiterbildung (35 Stunden alle 5 Jahre).
Ziel des BKrFQG ist es, die Verkehrssicherheit durch einen defensiven Fahrstil zu erhöhen und durch wirtschaftliches Fahren Ressourcen zu schonen und dabei gleichzeitig Kosten zu sparen. Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein sind für gut ausgebildete Fahrer kein Widerspruch, sondern setzen sich gegenseitig voraus.
Die Ausbildungsinhalte der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung sind praxisnah konzipiert. Bei der Weiterbildung stehen 7 Module zur Verfügung, die untereinander kombinierbar sind. Wir bieten Ihnen dadurch mehr Flexibilität bei der Auswahl der Module. Sie wählen gezielt die Module aus, die Ihren Anforderungen entsprechen.
Die Fahrschulen Passarge & Wrigge sind von der zuständigen Landesbehörde anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung.
Gut zu sein genügt heute nicht mehr – wir machen Sie und Ihre Fahrer besser!
Die Grundqualifikation:
Die Grundqualifikation ist für alle Neueinsteiger (gewerblicher Personenverkehr: seit 10.09.2008 / gewerblicher Güterkraftverkehr: ab 10.09.2009) obligatorisch. Sie wird nachgewiesen durch.
Bestandsschutzregelung:
Keine Grundqualifikation müssen Fahrer nachweisen, die Ihre Fahrerlaubnis D/DE vor dem 09.09.2008 bzw. C/CE vor dem 09.09.2009 erworben haben.
Weiterbildung:
Seit dem 10.09.2008 (für Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE) bzw. ab dem 10.09.2009 (für Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE) ist jeder gewerbliche Kraftfahrer verpflichtet, regelmäßig alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen.
Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, Kraftfahrer durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte auf dem neuesten Stand zu halten. Neueinsteiger müssen die erste Weiterbildung 5 Jahre ab dem Erwerb einer Grundqualifikation absolvieren. Bei der Weiterbildung gibt es keine Bestandsschutzregelung.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu harmonisieren und Kosten zu sparen, können Busfahrer die erste Weiterbildung bis 10.09.2015 und Lkw-Fahrer bis 10.09.2016 absolvieren, vorausgesetzt,
Kraftfahrer können die erste Weiterbildung nach der Grundqualifikation frühestens nach drei Jahren und spätestens nach sieben Jahren nachweisen.
Vier verschiedene Fahrprogramme: Manövrieren Gefahrenwahrnehmung Eco-Driving Fahrsicherheitstraining Fahrten im Sattelschlepper, im Tankfahrzeug, Bus, Kleinlastwagen, Feuerwehrfahrzeug oder Gliederzug Eine hochauflösende, moderne Computergraphik und die Verwendung originaler Lkw-Bauteile in Hard- und Software sowie eine bewegliche Fahrerkabine vermitteln ein Echtheitsgefühl. Wahlweise kann der Simulator per Automatikschaltung oder manuell gesteuert werden, es können Gewicht und Schwerpunkt der Ladung sowie das Wetter bestimmt werden. Fahrerassistenzsysteme wie „Lane Departure Warning“ (LDW), „Anti-Lock Braking System“ (ABS) oder „Adaptive Cruise Control“ (ACC) können zugeschaltet werden. Während der Fahrstunde kann ein interaktives Diagramm zugeschaltet werden, das unter anderem Aufschluss über: Motordrehzahl Geschwindigkeit Verbrauch Pedalstellungen Drehmoment Im Anschluss an die Fahrstunde können Ausbilder und Fahrer die Fahrsequenz inklusive der Diagrammverläufe per Replay gemeinsam Revue passieren lassen - aus der Sicht des Fahrers oder aus der Vogelperspektive. Damit hat der Simulator die Wirklichkeit diesbezüglich in ihrer Zweckmäßigkeit weit überholt.
PKW Simulator
Über uns
Wir schulen auf den neuesten Ausbildungsfahrzeugen von VW in gehobener Ausstattung, meist nicht älter als 1 Jahr. Bei uns haben alle Fahrzeuge
eine Klimaanlage – damit niemand ins Schwitzen kommt. Komfort ist uns eben auch bei unseren Fahrzeugen wichtig. Und natürlich achten wir
besonders auf Sicherheit: Antriebsschlupfregelung (ASR), elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Anti-Blockiersystem (ABS) mit elektronischer
Bremskraftverteilung (EBV) sind bei uns Standard.
T-ROC: 2,0 l Benzin Automatik.
Begleitfahrzeug der Klassen A und T
Audi Q3. Ausbildungsfahrzeug der Klasse B und BE. Fahrlehrer Torben
VW Tiguan R-Line. Ausbildungsfahrzeug der Klasse B und BE. Fahrlehrer Dino
Skoda Kodiak 2.0l 4x4.
Einsatzbereich für Führerschein B und BE.
Klima, ABS, ESP, Tempomat, Parkdistenzcontrol.
1 x in Brb. (Lutz, W1765)
1 x in Marne (Susanne, H1765)
MAN 18350 Wechselbrückenfahrzeug mit Krone Anhänger.
Führerschein Klasse C und CE. Einsatz in Brb.