Susanne Heinrich

Fahrlehrer

Fahrlehrerin seit 1991 der Klassen B und BE
Wirkungsbereich ist Marne mit
Schwerpunkt der Klassen B und BE

Ausbildung A

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • - Mindestalter 24 Jahre
  • - einen aktuellen Sehtest
  • - den Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erste- Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
  • - ein aktuelle biometrisches Passbild

Deine theoretische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung: 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Unterrichtseinheiten klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Unterrichtseinheiten klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Wenn Du die Klasse  A2 bereits seit  min. 2 Jahre hast und auf A erweitern möchtest, ist nur eine praktische Prüfung notwendig.
  • Welche praktische Mindestausbildung muss ich absolvieren?*

Zur praktischen Mindestausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse  A  gehören neben einer Grundausbildung  auch  5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten.

* Die oben genannten Angaben zur praktischen Mindestausbildung sind, ausgehend von keiner vorherigen Ausbildung, als geltend zu betrachten.  Sollten Sie bereits eine Fahrerausbildung erworben haben, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder per E- Mail.

Termine Zusatzunterricht Klasse B

Termine für die geplanten Unterrichte kannst Du sehr gerne in unseren Büros erfragen!

Ausbildung AM

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • Mindestalter 15 Jahre
  • einen Sehtest
  • den Nachweis über die Teilnahme an einem 1. HIlfekurs
  • ein biometrisches Paßfoto

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

  • Für den Führerschein Klasse AM ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff”,
  • und 2 Lektionen klassenspezifischer Unterricht

Kontakt

Sollten sie noch Fragen offen geblieben sein, so stehen wir ihnen gerne persönlich während unseren Öffnungszeiten oder per Telefon zur Verfügung:

First Point Fahrschule
Jens Wrigge
Königstraße 2225709 Marne
Telefon 04851 / 2014
&
 
Brunsbütteler Straße 25


25541 Brunsbüttel
Telefon 04852 / 77 66
Telefax 04852 52 93 52
 
Mobil 0171/3661046

Impressum

Der Inhalt unserer Webseiten unterliegt dem Urheberrecht.Unerlaubte Wiedergabe oder Verwendung der Inhalte oder Teilinhalte des HTML -Codes, der CGI- oder Java Scripte und aller Bilder und Grafiken ist untersagt, und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich!

Verantwortlich im Sinne des Presserechts und des Mediendienste-Staatsvertrags sowie Dienstanbieter im Sinne der E-commerce-Richtlinie der EU ist Hans Joachim Passarge von der Fahrschule Passarge, Brunsbütteler Str. 25, 25541 Brunsbüttel. Die Informationen auf dieser Website wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ist ausgeschlossen.

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Ausbildung A1

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • Mindestalter 16 Jahre
  • einen Sehtest
  • den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • ein Paßbild

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

  • Für den Führerschein Klasse A1 ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff
  • und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht

Ausbildung A2

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • Mindestalter 18 Jahre
  • einen Sehtest
  • den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • ein Paßbild

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

  • Für den Führerschein Klasse A2 ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff”
  • und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht

Ausbildung B

Der Führerschein Klasse B, allgemein bekannt als “Pkw-Führerschein”, umfasst Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Krafträder). Das heißt, auch LKW, Kleintransporter, Wohnmobil, sowie Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgastplätzen dürfen mit diesem Schein gefahren werden.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, es sei denn, man begehrt den Führerschein schon mit 17, dann nennt man diesen „Begleitetes Fahren mit 17“. Der Führerschein mit 17 kann also bundesweit erworben werden, gilt jedoch dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Begleitung einer in der mitzuführenden Prüfbescheinigung eingetragenen Person.

Was ist das Mindestalter?

  • 16,5 Jahre bei “Begleitetes Fahren mit 17″ (BF17)
  • sonst 18 Jahre

Welche Fahrzeuge kann ich mit dem Führerschein Klasse B fahren?

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t
  • und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Führersitz)
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leergewichtes des Zugfahrzeugs, sofern das Gewicht von Zugfahrzeug + Anhänger  maximal  3,5t ist
  • mit Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird das Gewicht von Anhängern auf maximal 750kg begrenzt
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig und schließt die Klassen M-Kleinkrafträder, L-Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie S-Kleinkraftwagen ein

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • einen Sehtest
  • den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • ein Paßbild

Gibt es Einschränkungen, wenn ich lieber Automatik fahren möchte?

  • Wird in der Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug gefahren, dann wird die Fahrerlaubnis Kl. B auf Automatikgetriebe beschränkt.

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

Für den Führerschein Klasse B ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff” sowie zwei weiteren klassenspezifischen Lektionen “Klasse B”

Welche praktische Mindestausbildung muss ich absolvieren?*

Für die Ausbildung der Klasse B müssen mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten absolviert werden.

* Die oben genannten Angaben zur praktischen Mindestausbildung sind, ausgehend von keiner vorherigen Ausbildung, als geltend zu betrachten.  Sollten Sie bereits eine Fahrerausbildung erworben haben, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder per E- Mail.

Ausbildung B96

 

Was ist das Mindestalter?

  • 18 Jahre
  • Bei BF17 mit 17Jahren

Welche Fahrzeuge kann ich mit dem Führerschein Klasse B96 fahren?

Fahrzeugkombinationen die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination   3500 kg überschreitet, aber 4250 kg  nicht überschreitet.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • einen Sehtest
  • ein Paßbild

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

Keine theoretischen Lektionen nur eine Praktische Prüfung

Ausbildung BE

 

Was ist das Mindestalter?

  • 18 Jahre
  • Bei BF17 mit 17 Jahren

Welche Fahrzeuge kann ich mit dem Führerschein Klasse BE fahren?

Fahrzeugkombinationen die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • einen Sehtest
  • ein Paßbild

 

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

Keine theoretischen Lektionen nur eine Praktische Prüfung

Ausbildung C1

Welches Mindestalter gilt für den C1-Führerschein?

  • das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins ist auf 18 Jahre festgelegt

Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse C1 führen?

FAHRZEUGE DER KL. C1

  • Lastkraftwagen bis 7,5 zulässige Gesamtmasse mit einem Anhänger beschränkt auf 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • entspricht einem einachsigen Pkw-Anhänger kleinster Art
 

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • Besitz des Führerscheins Klasse B (“PKW-Führerschein”)
  • Tauglichkeitsuntersuchung
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über 1. Hilfe-Ausbildung
  • ein Paßbild

Ausbildung C

Welches Mindestalter gilt für den LKW-Führerschein?

  • das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins ist auf 21 Jahre festgelegt
  • der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen und Zügen über 7,5 t ist erst ab 21 Jahren gestattet

Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse C führen?

Fahrzeuge der Kl. C

  • Lastkraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit einem Anhänger beschränkt auf 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • entspricht einem einachsigen Pkw-Anhänger kleinster Art
  • bei der Klasse C spricht man auch von dem “LKW-Solo”
 
  • Klasse C schließt die Klasse C1 mit ein.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • Besitz des Führerscheins Klasse B (“PKW-Führerschein”)
  • Tauglichkeitsuntersuchung
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über 1. Hilfe-Ausbildung
  • ein Paßbild

Ausbildung C1E

Welches Mindestalter gilt für den C1E-Führerschein?

  • das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins ist auf 18 Jahre festgelegt

Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse C1E führen?

FAHRZEUGE DER KL. C1E

  • Lastkraftwagen > 7,5 zulässige Gesamtmasse mit einem Anhänger beschränkt auf ein maximales Zuggewicht (LKW+Anhänger) von 12 to
  • entspricht einem einachsigen Pkw-Anhänger kleinster Art
 

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • Besitz des Führerscheins Klasse B (“PKW-Führerschein”)
  • Tauglichkeitsuntersuchung
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über 1. Hilfe-Ausbildung
  • ein Paßbild

Ausbildung CE

Welches Mindestalter gilt für den LKW-Führerschein?

  • das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins ist auf 21 Jahre festgelegt
  • der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen und Zügen über 7,5 t ist erst ab 21 Jahren gestattet

Welche Fahrzeuge kann ich mit den Führerscheinen der Klasse CE führen?

 

FAHRZEUGE DER KL. CE

  • Erweiterung der Klasse C auf CE
  • beinhaltet zusätzlich alle Arten von Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger unterscheiden sich in Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhänger oder Zentralachsanhänger sowie Sattelauflieger
  • Klasse CE schließt die Klassen BE, B96 und C1E mit ein.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • Besitz des Führerscheins Klasse C
  • Tauglichkeitsuntersuchung
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über 1. Hilfe-Ausbildung
  • ein Paßbild

Ausbildung L

Was ist das Mindestalter für den Führerschein Klasse L?

  • 16 Jahre

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein Klasse L fahren?

  • Zugmaschinen zur Verwendung für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • auch mit 2 Anhängern, dann max. 25 km/h
  • alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • einen Sehtest
  • den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • ein Paßbild

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

  • für den Erwerb eines Führerscheins Klasse L ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff” und 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff notwendig

Ausbildung T

Was ist das Mindestalter für den Führerschein Klasse T?

  • 16 Jahre

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein Klasse T fahren?

  • Zugmaschinenen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h.
  • Zugmaschinen zur Verwendung für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke (jeweils auch mit Anhänger) mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Kursteilnahme?

  • einen Sehtest
  • den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • ein Paßbild

Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?

  • für den Erwerb eines Führerscheins Klasse T ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff” und 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff notwendig

Berufskraftfahrer Ausund Weiterbildung

Als partnerschaftlicher Allround-Dienstleister bieten wir ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsangebot für Kraftfahrer. Das Angebot wird durch die Führerscheinausbildung in unseren Fahrschulen ergänzt.
Die Fahrschulen Passarge & Wrigge sind anerkannte Ausbildungsstätten nach §7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), anerkannte Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutschulungen.
Unsere Dienstleistungspalette im Bereich der Kraftfahrer Aus- und Weiterbildung umfasst unter anderem:

  • Gefahrgutschulung für Gefahrgutfahrer
  • EU-Berufskraftfahrerschulung (BKrFQG)
  • Fahrerlaubnisausbildung C/CE und D/DE
  • Berufskraftfahrerausbildung
  • Fahrsicherheitstrainings
  • Ladungssicherungslehrgänge
  • Gabelstapler-Lehrgänge
  • ECO-Fahrtraining
  • ASP Lehrgänge

 

Unsere Berufskraftfahrerweiterbildung gliedert sich in 7 Weiterbildungsmodule, die wir gerne auf Wunsch nach Ihren Bedürfnissen modifizieren:

  • Gesundheit & Fitness
  • Kinematische Kette / Umwelt & Energie
  • Ladungssicherung
  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Güterverkehr
  • Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität
  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens

Fahrsicherheitstrainings

Ziel unseres Fahrsicherheitstrainings ist es, die Teilnehmer für kritische Situationen im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Aber nicht nur dem Fahrer bringt das Training Nutzen und Sicherheit. Haftpflicht- und Kaskoschäden nehmen ab und führen zu einer Kosteneinsparung bei den Versicherungsprämien.

Zum praktischen Teil gehören:
  • Rangieren (Vermeidung von Bagatellschäden)
  • Bremsen: Bremsen auf unterschiedlichen Fahrbahnbelägen, Gefahrenbremsung, Bremsen in Kurven, richtiges Einschätzen des Bremswegs
  • Kreisbahnfahren: Kennen lernen von Fliehkräften, Über- und Untersteuern, sicheres Handling bei Kurvenfahrt
  • Ausweichen vor Hindernissen: Lenktechnik, richtiges Verhalten bei Ausweichmanövern
  • Fahrzeughandling: Veränderung des Lenkimpulses bei dynamischer Gewichtsverlagerung, Lenken bei unterschiedlichen Gefahrensituationen

Berufskraftfahrer-Schulung (BKrFQG)

 
Für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft – und Personenverkehr ändert sich einiges.

Für den Lkwfahrer heißt das, künftig müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch die Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und darüber hinaus durch die Weiterbildung (35 Stunden alle 5 Jahre).

Ziel des BKrFQG ist es, die Verkehrssicherheit durch einen defensiven Fahrstil zu erhöhen und durch wirtschaftliches Fahren Ressourcen zu schonen und dabei gleichzeitig Kosten zu sparen. Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein sind für gut ausgebildete Fahrer kein Widerspruch, sondern setzen sich gegenseitig voraus.

Die Ausbildungsinhalte der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung sind praxisnah konzipiert. Bei der Weiterbildung stehen 7 Module zur Verfügung, die untereinander kombinierbar sind. Wir bieten Ihnen dadurch mehr Flexibilität bei der Auswahl der Module. Sie wählen gezielt die Module aus, die Ihren Anforderungen entsprechen.

Die Fahrschulen Passarge & Wrigge sind von der zuständigen Landesbehörde anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung.

Gut zu sein genügt heute nicht mehr – wir machen Sie und Ihre Fahrer besser!

Die Grundqualifikation:

Die Grundqualifikation ist für alle Neueinsteiger (gewerblicher Personenverkehr: seit 10.09.2008 / gewerblicher Güterkraftverkehr: ab 10.09.2009) obligatorisch. Sie wird nachgewiesen durch.

  • die erfolgreiche Abschlussprüfung (IHK) Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder
  • das Ablegen einer 7,5 stündigen praktischen und theoretischen Prüfung vor der IHK (ohne Unterrichtspflicht) und ist ab 18 Jahre möglich (Führerscheinbesitz C/CE bzw. D/DE ist Pflicht).
  • Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem 140-stündigen Seminar mit 90-minütiger Prüfung (IHK) erworben und ist ab 18 Jahre (Fahrerlaubnis C1/C1E) bzw. ab 21 Jahre (Fahrerlaubnis D1/D1E/D/ DE sowie C/CE) möglich. Der Führerscheinbesitz ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und kann später gemacht werden.

Bestandsschutzregelung:

Keine Grundqualifikation müssen Fahrer nachweisen, die Ihre Fahrerlaubnis D/DE vor dem 09.09.2008 bzw. C/CE vor dem 09.09.2009 erworben haben.

Weiterbildung:

Seit dem 10.09.2008 (für Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE) bzw. ab dem 10.09.2009 (für Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE) ist jeder gewerbliche Kraftfahrer verpflichtet, regelmäßig alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen.

Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, Kraftfahrer durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte auf dem neuesten Stand zu halten. Neueinsteiger müssen die erste Weiterbildung 5 Jahre ab dem Erwerb einer Grundqualifikation absolvieren. Bei der Weiterbildung gibt es keine Bestandsschutzregelung.

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu harmonisieren und Kosten zu sparen, können Busfahrer die erste Weiterbildung bis 10.09.2015 und Lkw-Fahrer bis 10.09.2016 absolvieren, vorausgesetzt,

  • die Fahrerlaubnis D/DE wurde vor dem 10.09.2008 erworben und die nächste Fahrerlaubnisverlängerung ist in der Zeit zwischen 10.09.2013 und dem 10.09.2015 fällig
  • die Fahrerlaubnis C/CE wurde vor dem 10.09.2009 erworben und die nächste Fahrerlaubnisverlängerung ist in der Zeit zwischen 10.09.2014 und dem 10.09.2016 fällig.

Kraftfahrer können die erste Weiterbildung nach der Grundqualifikation frühestens nach drei Jahren und spätestens nach sieben Jahren nachweisen.

Simulatoren

 Die Neue Dimension der

     Berufskraftfahrerausbildung

F12HF-details
Vier verschiedene Fahrprogramme: Manövrieren Gefahrenwahrnehmung Eco-Driving Fahrsicherheitstraining Fahrten im Sattelschlepper, im Tankfahrzeug, Bus, Kleinlastwagen, Feuerwehrfahrzeug oder Gliederzug Eine hochauflösende, moderne Computergraphik und die Verwendung originaler Lkw-Bauteile in Hard- und Software sowie eine bewegliche Fahrerkabine vermitteln ein Echtheitsgefühl. Wahlweise kann der Simulator per Automatikschaltung oder manuell gesteuert werden, es können Gewicht und Schwerpunkt der Ladung sowie das Wetter bestimmt werden. Fahrerassistenzsysteme wie „Lane Departure Warning“ (LDW), „Anti-Lock Braking System“ (ABS) oder „Adaptive Cruise Control“ (ACC) können zugeschaltet werden. Während der Fahrstunde kann ein interaktives Diagramm zugeschaltet werden, das unter anderem Aufschluss über: Motordrehzahl Geschwindigkeit Verbrauch Pedalstellungen Drehmoment  Im Anschluss an die Fahrstunde können Ausbilder und Fahrer die Fahrsequenz inklusive der Diagrammverläufe per Replay gemeinsam Revue passieren lassen - aus der Sicht des Fahrers oder aus der Vogelperspektive. Damit hat der Simulator die Wirklichkeit diesbezüglich in ihrer Zweckmäßigkeit weit überholt. Seite16_Nacht   City-Trafficlight-Twilight-Heli Fahrbahndefekt_01   kind_01 regenstadt_01  City_Hazard_02

PKW Simulator

Über uns

Unsere Fahrzeuge

Wir schulen auf den neuesten Ausbildungsfahrzeugen von VW in gehobener Ausstattung, meist nicht älter als 1 Jahr. Bei uns haben alle Fahrzeuge
eine Klimaanlage – damit niemand ins Schwitzen kommt. Komfort ist uns eben auch bei unseren Fahrzeugen wichtig. Und natürlich achten wir
besonders auf Sicherheit: Antriebsschlupfregelung (ASR), elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Anti-Blockiersystem (ABS) mit elektronischer
Bremskraftverteilung (EBV) sind bei uns Standard.

T-ROC: 2,0 l Benzin Automatik.
Begleitfahrzeug der Klassen A und T


Audi Q3. Ausbildungsfahrzeug der Klasse B und BE. Fahrlehrer Torben



VW Tiguan R-Line. Ausbildungsfahrzeug der Klasse B und BE. Fahrlehrer Dino


Skoda Kodiak  2.0l   4x4. 
Einsatzbereich für Führerschein B und BE. 
Klima, ABS, ESP, Tempomat, Parkdistenzcontrol. 
1 x in Brb. (Lutz, W1765)
1 x in Marne (Susanne, H1765)


MAN 18350 Wechselbrückenfahrzeug mit Krone Anhänger.
Führerschein Klasse C und CE. Einsatz in Brb.